DIE RUNDFUNKLANDSCHAFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG

AUTOR: Josef Theobald

VORWORT

Bevor wir auf das obige Thema eingehen, muss zunächst die Lage
Baden-Württembergs nach dem II. Weltkrieg beschrieben werden.
Denn dieses Bundesland im Südwesten Deutschlands war durch
die Siegermächte geteilt worden. Dabei gehörten die doch stärker
industrialisierten und dichter besiedelten nördlichen Gebiete Badens
wie auch Württembergs zur amerikanischen Zone. Die eher agrarisch
strukturierten und weitaus dünner besiedelten südlichen Teile zählten
zur französischen Zone. Darunter war nun ebenfalls das preußisch ge-
prägte Württemberg-Hohenzollern, das zwar flächenmäßig so groß wie
Südbaden, aber mit nur etwas mehr als 1 Million Einwohner noch dünner
besiedelt und urbanisiert war. Diese Gegend gehörte bis 1945 tatsächlich
zum preußischen Staatsgebiet, hatte allerdings im Gegensatz zum Stamm-
land eine überwiegend katholische Bevölkerung. Dies hing mit dem in Süd-
deutschland bestehenden habsburgischen Einfluss zusammen.

Da Württemberg-Hohenzollern allein nicht überlebensfähig war, gingen
gerade von hier aus die größten Anstrengungen für die Schaffung eines
Südweststaates aus. Denn dessen Regierungssitz in Tübingen konnte
ohne direkte Kassenhilfen aus Stuttgart nicht überleben. So kam es ja
schließlich am 9. Dezember 1951 zu einer doch deutlichen Mehrheit für
einen neuen Südweststaat. In Württemberg-Hohenzollern waren es allein
91,4 %, die sich für dieses Ziel aussprachen. Am 25. April 1962 wurde der
Südweststaat dann offiziell gebildet und durch ein Überleitungsgesetz auf-
gund des Artikels 118 GG am 17. Mai 1952 in geregelte rechtliche Bahnen
gelenkt. [1]

BEITRAG

Die jeweilige Besatzung hatte Einfluss auch auf die Rundfunklandschaft.
Aus dem Radio Stuttgart in der amerikanischen Zone entwickelte sich im
Juli 1949 der Süddeutsche Rundfunk (SDR), der nun in deutsche Hände
überging. Im März 1946 nahm in der französischen Zone der Südwestfunk
(SWF) in Baden-Baden seinen Sendebetrieb auf. Vor allem aus Gründen
der Finanzierbarkeit war diese neue Anstalt von Beginn an als eine zonale
Institution konzipiert gewesen und ursprünglich für das Land Rheinland-
Pfalz zuständig. In der Praxis erstreckte sich aber das Sendegebiet vom
Westerwald bis zum Bodensee. Das Land Baden erhielt daher schon im
August 1946 ein eigenes Landesstudio in Freiburg (Breisgau), dagegen
Württemberg-Hohenzollern erst 1950 ein Landesstudio in Tübingen.

Ein im August 1951 zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz, Baden und
Württemberg-Hohenzollern abgeschlossener Staatsvertrag, der dann am
1. Mai 1952 in Kraft trat, bildete hier den Schlussstein im Rechtsgefüge,
so dass der Südwestfunk nun künftig als Zwei-Länder-Anstalt operieren
konnte.

Am 1. Januar 1985 nahm als Pilotprojekt das private Kabelfernsehen in
Ludwigshafen und Mannheim seinen Betrieb auf. Nach langen Verhand-
lungen einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder im März 1987
auf einen Medienstaatsvertrag, in dem die Eckwerte für die Zulassung
privater Veranstalter und die Finanzierung des Privatfernsehens über
Werbung festgelegt wurden. Die konkrete Ausgestaltung des recht-
lichen Rahmens blieb freilich den einzelnen Ländern überlassen. Als
Kontrollinstanzen wurden in den Ländern Landesmedienanstalten ein-
gerichtet, die in ihrer Zusammensetzung den Rundfunkräten der öffent-
lich-rechtlichen Anstalten ähneln. In Baden-Württemberg nannte man
die entsprechende Institution schon vorausschauend Landesanstalt für
Kommunikation.  

Erst unter Ministerpräsident Erwin Teufel ist es gelungen, durch einen
im Jahre 1997 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen den Bundes-
ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Fusion von SDR
und SWF zu erreichen. So entstand schließlich im Jahre 1998 aus den
beiden Sendeanstalten der Südwestrundfunk (SWR) als die neue Zwei-
Länder-Anstalt.    

Dabei fand man sich bereit, Stuttgart als den Hauptsitz dieser neuen
Anstalt hinzunehmen. Im Gegenzug erhielt Mainz eine großzügige
Remuneration (Entschädigung) in Form von Personalstellen und
Mitteln. Baden-Baden blieb daneben weiterhin ein Standort der
Produktion.         

ANMERKUNGEN
[1] Klaus-Jürgen Matz, Kleine Geschichte des Landes Baden-
     Württemberg, DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2011,
     Seiten 33, 41, 43, 55 + 57.
[2] wie [1], jedoch die Seiten 140 – 142.